
Gegen einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid können Sie Widerspruch bzw. Einspruch erheben, wenn die geltend gemachte Forderung Ihrer Ansicht nach nicht besteht. Beschreibung Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro können vom Anspruchsinhaber im Wege eines Mahnbescheids gerichtlich geltend gemacht werden. Im Mahnverfa......
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